Wichtige Hinweise
Ab dem 06.06.2025 gilt die gesetzliche Änderung zum 24 h Lieferantenwechsel gem. §20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Es sind dann keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr möglich. Die An- und Abmeldungen sind 7 bis 10 Tage vor dem tatsächlichen Lieferbeginn einzureichen.
Wir beraten Sie gern!